!Achtung Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung!

Hallo, durch das neue Telemediengesetz tritt nun folgendes in Kraft:

(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener (¦) zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. (¦) Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

Das heißt nun das man eine Datenschutzerklärung als Link auf seine Seite machen muss, bei einem Wordpress Blog muss zu dem die Registrationsseite ebenfalls einen Solchen Link bekommen. Auf http://www.law-blog.de/203/datenschutzerklaerung-webseite/ findet man eine gutes Beispiel einer Datenschutz erklärung die man auch benutzen kann, genauso wie die für diesen Blog geschriebene Datenschutzerklärung. Ein anderes Muster gibt es unter Lübeck online. Wer bei Cookies nicht weis ob sein Blog solche benutzt kann sich das Firefox-Addon WebDeveloper installieren. Es ist wichtig diese Datenschutzerklärung auf seine Seite zu machen, da sonst Abmahnungen drohen! Kleinr Tipp: Bei Law-Blog findet man auch eine Ceckliste was auf eine Seite muss und was in das Impressum muss.